Schließlich gab es eine Diagnose über die Kindesmutter: „Münchhausen by Proxy Syndrom“. Dies wurde nicht etwa nach Untersuchung durch einen Psychiater oder Psychotherapeuten festgestellt, sondern es steht im pädiatrischen Gutachten des Prof. für Kinderheilkunde einer Universitätsklinik in Tübingen; er will es nach Lektüre der Akten erkannt haben. Mittlerweile will er anhand der Akten auch eine Suizidabsicht der 6jährigen Tochter ohne eigene Untersuchung festgestellt haben.
Ohne Rücksicht darauf, dass nach geltender Rechtsprechung weder aussagepsychologische Gutachten über Kinder, noch Gutachten nach Aktenlage zulässig sind, hat nun Richterin Dr. Feltes, gerade unter Berufung auf diese haltlosen Gutachten, einen Herausgabebeschluss für die kleine Tara verfügt.
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