6500 € für Gesellschaftskritik, Zivilcourage und Justiz-Hirngespinste, hingerotzter Strafbefehl aus Idiotistan und öffentliche Demontage Heilbronner Justizverbrechen? DAS Universalgenie kontert mit JURGENDON
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k-br-2022-10-25-Sofortige Beschwerde-8Cs140Js25964-21-u
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… zur Auffrischung im Fall Adrian Lukas folgendes Video bei Aktenzeichen XY, wie Adrian als Baustellenhelfer nach St.Anton kam und wie falsche Zeugen eine Geschichte erzählten, bei der Adrian zuletzt auf der Baustellentoilette saß und von dort dann angeblich die Baustelle verlassen hat.
Diese Darstellung bei Aktenzeichen XY ist FALSCH und das nicht aus Irrtum, sondern weil diese Zeugen, auf deren Aussagen der Film gemacht wurde, in Wahrheit unter Mordverdacht stehen.
Wichtig: Als ich das Video gemacht habe, wusste ich noch nichts vom Themas “Hall im Hintergrund beim Telefonat”. Ich misstraute den Zeugen schon, aber hatte noch nicht den Beweis, dass sie lügen. Den gabs durch das Thema Hall.
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Hinweis: Dieser folgende Artikel ist die Fortsetzung des unten angehängten vorherigen Artikels zu Fahnungsverhinderung der Justiz im Fall Adrian Lukas und stattdessen Verfolgung Unschuldiger auf Schildbürger-Niveau
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Es ist definitiv erlaubt überspitzt formulierend aber im Kern zutreffend wie ich zu sagen:
OFFENSICHTLICH Unrecht tun wie z.B. (Beispiel 1, 2, 3 …) und es dann leugnen (z.B. mit “Sie Simulant”) ist so FALSCH, dass auch die Justiz selbst nicht in vergleichbar unwahrhaftiger Weise agieren darf.
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Mein völlig legales Gleichnis besteht aus 3 Teilen
1. Offensichtliches Unrecht tun und offensichtlichen Schaden antun
2. und dann sagen “stellen sie sich nicht so an, sie Simulant”
3. ist falsch, GENAUSO so falsch wie wenn man meine offensichtlich ausführliche Argumentation völlig ignoriert und nur pauschal als “nicht näher bewiesene Behauptungen” abtut.
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Die Aussage dieses zusammenhängenden GLEICHNIS ist zu 100 % legal.
Dabei habe ich zur Verdeutlichung eines UNRECHTS folgendes BEISPIEL gewählt das ich hier jetzt wie in einen mathematischen Gleichung einsetze:
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UNRECHT =
“Sie, bzw. bestenfalls Ihre Leiche, in siedendem Wasser zu kochen, in der Pfanne zu braten, teeren und federn, vierteilen und enthaupten, durch den Fleischwolf zu drehen, den Schweinen zum Fraß vorzuwerfen, die Sie aber angewidert den Schmeißfliegen und Maden überlassen”
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Weitere frühere Artikel hängen dann unter diesem Artikel noch ebenfalls dran.
Adrians Schwester bestätigte mir, nachdem sie das Video gesehen hat, dass es nicht die extremsten Formen von Hall waren, die ich gezeigt habe und wo es eine Übereinstimmung gab, sondern: Sondern die Stellen, wo der Hall von mittlerer Intensität war, so hätte sich das damals angehört.
Und sie bestätigte, dass die Information, dass Adrian “auf Toilette” ist, eher allgemein zu verstehen war, dass er seine Notdurft verrichtet und nicht, dass er dabei an einen speziell erwähnten Ort, wie auf einer Dixie-Baustellentoilette ist. Auf den Ort wurde also nur im Rahmen eines geistigen Kurzschluss von Anderen geschlusssfolgert, der Ort des Telefonats war gar kein explizites Thema zwischen Adrian und Schwester.
Man kann es einfach so verstehen, dass Adrian es einfach diskret umschreiben wollte. So wie die Engländer sogar sagen, sie gehen ins Badezimmer. Die sagen nicht mal Toilette, WC, oder Scheisshaus, die vornehmen Enländer und Amis sagen “Badezimmer”, “bathroom”
All solche bedeutsamen und konstruktiven Hinweise und noch Vieles Weiteres, hat die Justiz Görlitz aufs Schändlichste ignoriert. Und zwar mit lapidarem Geschwätz wie meine begründeten Argumente seien “nicht näher bewiesene Behauptungen”
Daraufhin habe ich einen VERGLEICH formuliert, ein GLEICHNIS.
Dieses GLEICHNIS verkürzt und verdreht die Görlitzer Justiz seither auf sträfliche Weise und versucht wahrheitswidrig eine Beleidigung daraus zu konstruieren und einen Strafbefehl über € 1.050,- damit gegen mich zu rechtfertigen.
Dabei jedoch verstolpert man sich intellektuell total. Offenbar hat man einfach im Deutschunterricht in der Schule nicht aufgepasst, was für jämmerlicher geistiger Zustand der Görlitzer Justiz, hahaha. Unfähig zu errmitteln, ja unfähig sogar um “Baustellen-Scheiss-Expertisen” die es schon 2021 gab, zu kapieren.
Hier aber eine weitere Lehrstunde für Versager, die nicht erst in Jura sogar schon in der Schule im Deutschunterricht nicht aufgepasst haben:
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Die Aussage dieses zusammenhängenden GLEICHNIS ist zu 100 % legal.
Dabei habe ich zur Verdeutlichung eines UNRECHTS folgendes BEISPIEL gewählt das ich hier jetzt wie in einen mathematischen Gleichung einsetze:
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“Sie, bzw. bestenfalls Ihre Leiche, in siedendem Wasser zu kochen, in der Pfanne zu braten, teeren und federn, vierteilen und enthaupten, durch den Fleischwolf zu drehen, den Schweinen zum Fraß vorzuwerfen, die Sie aber angewidert den Schmeißfliegen und Maden überlassen”
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Hier geht es doch nur im Rahmen eines Gleichnisses um eine Definition eines Unrechts, genau so wie z.B. es auch für Mord in § 211 StGB formuliert ist
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aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen töten.
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Mir hier was vorzuwerfen erscheint so verrückt wie den Autoren des Strafgesetzbuchs selbst an den Karren zu fahren. Wegen eines verdeutlichenden Beispiels.
Es wurde von mir einfach nur gesagt: “Dieses bestimmte Verhalten ist UNRECHT, ein Unrecht wie auch …”. Und diese Aussage ist zu 100 % legal und korrekt.
Dabei habe ich auch NICHT etwas gemacht wie zuerst sagen „Sie Arschloch“ und dann separat zu sagen „…das hab ich aber anders gemeint“, sondern ich habe ein zusammenhängendes Gleichnis vorgetragen, das die STA wie bei einem versuchten Prozessbetrug bzw. “Verfolgung Unschuldiger” sträflich verkürzt und entstellt wiedergegeben und bewertet hat.
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Willkommen jetzt im Rampenlicht beim Thema “Rechtsbeugung”, denn jede Weiterverfolgung dieses Unsinns hier wäre das.
Zusätzlich jedoch, hat man sich weitere Denk-Pannen geleistet.
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In Deutschland gilt das “Tatort-Prinzip”
Unstrittig ist der “Tatort” meiner angeblichen Beleidigung und das wird auch im Strafbefehl so bekräftigt, dass das mein Festnetzanschluss meiner Wohnadresse in 71369 Löchgau war. Damit ist zuständig die Staatsanwaltschaft Heilbronn.
Tatortbestimmung im Internet
Gemäß § 9 Abs. 1 StGB ist eine Tat an jedem Ort begangen, an dem der Täter gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem der zum Tatbestand gehörende Erfolg eingetreten ist oder nach der Vorstellung des Täters eintreten sollte. Der Tatort kann somit sowohl nach dem Handlungs- als auch nach dem Erfolgsort einer Straftat bestimmt werden.
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So entschieden auch der Bundesgerichtshof und das Landgericht Stuttgart, dass in einem so gelagerten Fall als Begehungsort einer Straftat regelmäßig lediglich der Handlungsort in Betracht käme.
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Die Bestimmung des Handlungs- und Erfolgsorts iSd § 9 StGB führt im Bereich der Cyberkriminalität teilweise zu Schwierigkeiten.
Die Lösung des Bundesgerichtshofs, wonach sich der Handlungsort bei aktivem Tun ausschließlich nach dem konkreten Aufenthaltsort des Täters bestimmt, überzeugt sowohl aufgrund der dogmatisch sauberen Auslegung des Gesetzeswortlauts sowie durch verlässliche Ergebnisse in der Praxis.
Hinsichtlich des Erfolgsortes ist sowohl aufgrund der Zufälligkeiten im Internet und des unbeschränkten Empfängerkreises als auch der prozessualen Konsequenzen ebenfalls der neueren, zutreffenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bzw. des Landgerichts Stuttgart zu folgen, wonach zumindest im Hinblick auf abstrakte Gefährdungsdelikte das alleinige Abstellen auf den Handlungsort zur Bestimmung des Tatorts einer Straftat ebenfalls vorzugswürdig ist.
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(Nicht über ein laufendes Verfahren blablabla *hosenscheiss* um einen “guten Eindruck” zu machen, bei den “Hohen Herrschaften”? Da pfeiff ich drauf, wenn ich im Recht bin, marschiere ich über echauffiertes Gesindel hinweg wie wie wie …..)
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Fall Adrian Lukas, Strafbefel gegen Klaus Fejsa, STA Görlitz
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k-br-2022-03-07-Einspruch 8Cs140Js25964-21
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Keine mündliche Verhandlung, keine Diskussion, kein Kompromiss, Entscheidung nach Aktenlage und damit Totalkapitulation der Staatsanwaltschaft im schriftlichen Verfahren vor DEM Universalgenie. Schluss, Punkt, fertig, aus, BASTA.
Aber das gilt leider nur für den Zivilprozess, die können mich also tatsächlich antanzen lassen, 600 km. Nur bin ich jemand, der durch Widrigkeiten nur entschlossener wird, auch eine Gefängnisstrafe nehme ich hier fatalistisch in Kauf. Wenn ich überzeugt bin im Recht zu sein, stoppt mich hier nichts. Die Justiz lebt davon, brave Bürger wie mich durch Drohungen und Angst vor materiellem Verlust von sagen wir “unerwünschtem Verhalten” abzuschrecken. Ginge es dabei um echte Straftaten, wäre das ja auch OK, aber oft ist es anders, so wie in meinem Fall.
Wenn aber Drohungen und Druck nicht funktionieren, dann einen so braven wie “wortgewaltigen” und “intellekt-bewaffneten” Bürger wie mich wegen Lappalien lebenslänglich wegzusperren, weil er einfach nicht klein bei gibt, gegenüber Unrecht, darauf waren Staat und Gesellschaft bisher jedenfalls eigenlich eher nicht eingestellt. Zumindest nicht flächendeckend. Das wird also eher nicht reibungslos und still ablaufen.
Während “DAS Universalgenie von Planet Erde” international mit Genieleistungen glänzt und auf der Weltbühne der Menschheit benötigt wird, hahaha, versucht die versagende Görlitzer Provinz-Justiz WAS ?????
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Ich jedenfalls kündige an, dass wenn jetzt keine Kapitulation auf Seiten des intellektuellen Versagens erfolgt und eine Rücknahme des Strafbefehls, ich die Versager bis zu St. Nimmerlein mit ihren Pannen konfrontiere indem ich evtl. Folgendes mache:
Ich wiederhole mein legales “3-stufiges GLEICHNIS” in unzähligen weiteren Einzelfällen und gegenüber unzähligen weiteren Personen, stelle dann Selbstanzeige oder motiviere Andere zur Anzeige, um weitere gerichtliche Überprüfungen zu erreichen, bis ich mich entweder wegen NICHTS in “Sicherungsverwahrung” befinde, oder das Versagen und die Ermittlungspannen in Görlitz im Fall Adrian Lukas WELTBERÜHMT sind, hahaha.
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Das ist der Kern meiner beanstandeten Aussage, aber die Justiz ist unfähig bisher, ein paar einfache in deutscher Sprache formulierte Sätze inhaltlich richtig einzuordnen, verrennt sich stattdessen in der Grauzone zu eigenen Straftaten und Justizverbrechen wie Verleumdung, Beleidigung, Bedrohung, Prozess-Betrug, Unterschlagung, Rechtsbeugung und Verfolgung Unschuldiger etc.
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Görlitz ist mir eben einfach zu weit als Gerichtsstand, da es auch nicht korrekt ist. Wobei ich ja dass man sich hier in der Nähe in Besigheim und Heilbronn nicht mehr mit mir anlegen will, als Geste des Respekts ja eigentlich respektieren würde, nach dieser Panne:
Maya Rutsch Mord Verbrecher-Justiz-Milieu: Strafbefehl über € 4.800,- für NIX. Justiztrottelei verwechselt/vertauscht Täter und Opfer, hahaha … Kinderschänder-Lobby verrecke
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Jöst, stellen Sie sich nicht so an, Sie SIMULANT.
Einschub:
hahaha, der Jösti ist offenbar doch ein “Simulant” oder nicht der Hellste, er versucht mich gerade strafrechtlich von seinen Heilbronner Kollegen verfolgen zu lassen, wegen “BEDROHUNG UND BELEIDIGUNG”, der Ahnungslose, hahaha, weshalb ich antworten musste, wie in folgender PDF
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An die
Generalstaatsanwaltschaft Dresden
Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt sowie Versagens von rechtlichem Gehör gegen Oberstaatsanwalt Jöst
STA Görlitz, Aktenzeichen 900 Js 23714/21
Dass sich an den schwer-kriminellen Zuständen seit dem Sachsensumpf bei Ihnen nichts geändert hat und mein Appell auf Rechtsbeuger-Ohren trifft, kann ich mir denken.
Trotzdem, das Blatt wird sich wenden und dann soll für die Zeit mal alles dokumentiert sein.
Deshalb stelle ich Strafanzeige gegen Oberstaatsanwalt Jöst. Mit skandalös oberflächlichem Geschwätz wischt er eine 24 seitige Beweisführung vom Tisch, sagt einfach da ist nichts. Die typische staatsanwaltliche Form der Rechtsbeugung, etwas als “nicht erkennbar” definieren.
Einfach sich vor einen Ozean hinstellen und sagen: “Kein Wasser erkennbar”
So oberflächlich ausführliche Argumentationen wegzuwischen, ohne EINGEHENDE Abwägung und Würdigung, entspricht auch im Endeffekt einem Versagen von rechtlichem Gehör.Ausserdem werfe ich Oberstaatsanwalt Matthieu nicht allein etwas vor, wenn überprüft wird ob er Strafvereitelung begangen hat muss das auch für die polizeilichen Ermittler gelten, so war meine Anzeige auch formuliert.
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Mit Grüßen
Klaus Fejsa
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