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„Die Justizschlampe Christiane gehört zu Deutschland, wie Scheiße auf den Esstisch.“
Zudem handele es sich um eine Metapher in einer Satire, so der Verteidiger. So etwas müsse so toleriert werden, sein Mandant habe sich nicht strafbar gemacht.
Die Amtsrichterin folgte dieser Argumentation. Sie sprach den Polizisten frei. Das beanstandete Zitat sei „von der Meinungsäußerung gedeckt“, so die Begründung.
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